Allgemeine Geschäftsbedingungen der Miete
Das Leihmaterial wird von Ott + Wyss sorgfältig gewartet und vor der Herausgabe kontrolliert. Bei der Abholung bestätigt der Kunde nach eigener Kontrolle den einwandfreien Zustand des Leihgerätes / der Leihgeräte mit seiner Unterschrift.
Im Falle eines bei der Abholung unentdeckten Mangels kontaktiert der Kunde Ott + Wyss umgehend, damit der Schaden registriert und falls möglich ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden kann. Ott + Wyss lehnt jede Haftung für Folgekosten, die durch einen allfälligen Defekt der Mietware verursacht werden, ab.
Die Kosten für Verbrauchsmaterial (wie Halogen- und Einstelllampen, Farbfilter etc.) werden durch Ott + Wyss übernommen. Der Kunde verpflichtet sich, sorgfältig mit dem Material umzugehen und das Material in einwandfreiem Zustand und komplett zu retournieren. Schäden, die während der Mietdauer entstehen, werden dem Benutzer in Rechnung gestellt (normale Abnutzung / Verschleiss ausgeschlossen).
Das Mietequipment ist durch eine All-Risk Versicherung des Mieters im Schadenfall versichert. Der Selbstbehalt beträgt CHF 500.00 pro Schadenereignis und betroffenen Mietgegendstand. Die Versicherungsprämie ist im Mietpreis inbegriffen. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe an die Post oder mit der persönlichen Übergabe an den Mieter und endet mit dem Empfang der Gegenstände im Mietlager in Zofingen.
Ausgeschlossen sind die Gefahren von Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Kernenergie-Ereignissen, Beschlagnahmung und Entziehung durch Behörden, Witterungseinflüssen, mut- oder böswilligen Beschädigungen, Verlieren, Liegenlassen, Verschmutzungen und Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung.
Bei Diebstahl muss der Vorfall umgehend gemeldet und ein Polizeirapport erstellt werden. Bei anderen Schäden wie z.B. unbeabsichtigtem Fallenlassen, Unfällen etc. genügt ein kurzer schriftlicher Rapport.
Die Mietdauer beträgt im Minimum einen Tag und beginnt am Folgetag des Versands durch Ott + Wyss. Am letzten Miettag ist die Ware zu retournieren. Bei Verspätung wird dem Mieter der Preis der zusätzlichen Mietdauer in Rechnung gestellt. Es gilt das Datum des Poststempels. Die maximale Mietdauer beträgt 28 Tage. Die Mietdauer wird zu Beginn der Miete festgelegt.
Die Mietpreise verstehen sich inklusive 8,1% MwSt. Kompetente Beratung und guter Service sind in den Preisen inbegriffen.
Idealerweise wird die Mietware bei Ott + Wyss in Zofingen abgeholt und persönlich retourniert. Alternativ ist der Postversand der Ware möglich. Der hin- Versand erfolgt per PostPac Priority Signature und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
Um Auskunft über Gutschriften und Mietanrechnung bei anschliessendem Kauf zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte.
Der Mietservice ist ausschliesslich in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein erhältlich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Zofingen, AG.
Zofingen, 30. April 2024